AGBs                                                              Stand 01.01.05

§1 Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Verträge die zum Zweck von Entwickelung und Erstellung von Werbung, zwischen der Firma Gottschling-Design Agentur für Marketing und Neue Medien nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt mit der im Adressfeld stehenden Firma nachstehend „Auftraggeber“ genannt, geschlossen werden.

§2 Geltung
Angebote, Leistungen, Lieferungen und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der Folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge. Mit der Erteilung des Auftrages, werden diese AGBs durch den Auftraggeber anerkannt. Nøbenabreden bedürfen generell der Schriftform.

§3 Angebot
a) Im Angebot sind alle Leistungen, die den Auftrag umfassen und vom Auftragnehmer erbracht werden aufgeführt. Zusätzliche Leistungen bedürfen eines schriftlichen Nachtrogs, und haben eine Angebotserweiterung zur Folge.
b) Generell sind alle Angebote freibleibend und haben nach Erstellung eine Gültigkeit von einem Monat (Erstellungsdatum), wenn nicht anders vereinbart.

c) In Auftrag gegebene Angebote sind kostenpflichtig und werden nach Aufwand berechnet. Eine Rechnung über den Betrag liegt dem Angebot bei. Diese Kosten werden bei einem Vertragsabschluß angerechnet.

§4 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch die gegenseitige Erklärung des Auftraggebers (Auftragserteilung) und Auftragnehmer (Auftragsbestätigung) zustande.

§5 Rechte Dritter
Unterlagen und Gegenstände die dem Auftragnehmer zur Einarbeitung übergeben werden, bei denen die Rechte nicht beim Auftraggeber liegen, wird keine Haftung übernommen. Die dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen werden in einer Liste aufgeführt.

§6 Freigabe zur Weiterverarbeitung
Bevor die Daten an die Weiterverarbeitung gegeben werden, bekommt der Auftraggeber einen Korrekturabzug. Der Korrekturabzug ist verbindlich. Die Abzeichnung durch den Auftraggeber gilt als Freigabe und ist verbindlich.

§7 Bestellerkorrekturen
Nachträgliche Bestellerkorrekturen oder Änderungen nach der Freigabe zur Weiterverarbeitung werden noch Aufwand berechnet.

§8 Erbringung von Dienstleistung, Lieferung der Waren
a) Der Auftrag wird unverzüglich noch Eingang beim Anbieter, an Hand des erstellten Leistungskatologs1 bearbeitet, sofern die in §11 geregelte Zahlung erfolgt ist.
b) Der Auftragnehmer übergibt die Dienstleistung bzw. Waren je noch Vertragsschluss zum Liefertermin.
c) Mit Erteilung der Freigabe zur Weiterverarbeitung (z.B. Druckfreigabe) ist die Dienstleistung des Auftragnehmers erbracht.
d) Mit der Übergabe der Waren an das Lieferunternehmen bzw. den Auftraggeber, hat der Auftragnehmer seine Leistungspflicht erbracht und es geht die Gefahr auf den Auftraggeber über - in §8 geregelt.
e) Die §§14 und 15 gelten nur, wenn der Auftragnehmer die Nichtverfügbarkeit der versprochenen Ware oder Dienstleistung nicht zu vertreten hat und die Lieferung oder Leistungserbringung nicht gegenüber dem Auftraggeber garantiert hat.
f) Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen. Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc. ‚ auch wenn sie bei Lieferanten vom Auftragnehmer eintreten, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
g) Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Auftraggebers. Lehnt der Auftraggeber die Annahme ob. oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Auftragnehmer im Verzug. Noch versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch behält sich der Auftragnehmer vor, bis zu 50% des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§9 Gefahrenübergang
Versand/Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden.

§10 Verpockungs- und Versandkosten
Die Kosten für die Verpackung und den Versand übernimmt der Kunde.

§11 Zahlung
o) Bei Auftragsbestätigung sind 50% der Auftragssumme als Abschlag sofort fällig, noch Erteilung der Freigabe zur Weiterverarbeitung oder der Einstellung ins Internet sind weiter 30% fällig. Die letzten 20 % sind beim erhalt Lieferung oder Übergabe der Daten fällig und innerhalb des gesetzten Zahlungsziel, in der Regel 7 Tage, zu begleichen sofern nichts anderes vereinbart ist.
b) Kunden die am Lastschrifteinzugverfahren teilnehmen erhalten einen Rabatt von 3% auf die Auftragssumme. Kunden die den Auftrag mit Vorkasse begleichen erholten einen Rabatt von 5% auf den Auftrag, soweit nichts anderes vereinbart ist.
c) Die Kosten für angeforderte Angebote und Muster sind nach erholt sofort fällig, spätestens nach 7 Tagen.
d) Sondervereinbarungen über Abschlagszahlungen — Abschlagshöhe bzw. Zahlungsziel — sind möglich und bedürfen der Schriftform.

§12 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Auftrags Eigentum des Anbieters, unabhängig vom Ablauf der Widerrufsfrist.

§13 Eigentum
Alle erzeugten Daten (Fotos / Filme) die durch den Auftragnehmer erstellt werden, sind dessen Eigentum. Sie dürfen nicht ohne dessen Wissen verwendet werden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des Urheberrechts.

§14 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
o) Bei Eintreffen hat der Auftraggeber die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen.
b) Im Folie offener Mängel müssen diese unverzüglich nach Entdeckung schriftlich dem Auftragnehmer gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.
c) Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Änderungen im Artikel. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert.
d) Der Auftraggeber hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.

§15 Widerrufsrecht
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu widerrufen. Im Falle der Ausübung des Widerrufs, trägt der Auftraggeber die Kosten für die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten.

§16 Informationspflichten
Der Auftraggeber ist bei der Auftragserteilung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Auftraggebers ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer diese Änderung unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Nutzer diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten, so kann der Anbieter, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt.

§17 Datenspeicherung
Gemäß §28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die Im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß §33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

§18 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhöltnis - auch aus Rücktritt- sich ergebenden Streitigkeiten ist Ahlen.

§19 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers
Für den Fall, dass der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich abweichen, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.

§20 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

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